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Oberlandesgericht Köln, 1 U 107/99

Datum:
20.04.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
1 U 107/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0420.1U107.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 11/99
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.10.1999 - 15 O 11/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Vorlage des Sparbuchs auf den Namen des Klägers mit der Konto-Nr. ....... 10.085,63 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.11.1998 zu zahlen. Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, über die Höhe der vertraglichen Zinsen aus dem Sparbuch 116912760 für die Zeit vom 28.12.1981 bis zum 16.11.1998 Abrechnung zu erteilen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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