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Oberlandesgericht Köln, 1 U 101/99

Datum:
20.04.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 101/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0420.1U101.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 0 96/99
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.09.1999 - 15 0 96/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.582,55 DM nebst 4,8 % Zinsen seit dem 21.04.1999 (Rechtshängigkeit) zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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