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Oberlandesgericht Köln, 19 U 84/00

Datum:
11.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 84/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0811.19U84.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 413/98
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 18.02.2000 - 9 O 413/98 - , soweit es die Beklagte zu 1) betrifft, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 15.490,40 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 30.9.1999 zu zahlen. 2. Die Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, dem Kläger durch einen von diesem zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer Einsicht in die Geschäftsbücher und alle sonstigen Geschäftsunterlagen der Beklagten zu 1) zu gewähren, soweit sich daraus Erkenntnisse zu Geschäften und Lieferungen in dem Bezirk des Klägers, nämlich das Gebiet der Postleitzahlen 2000 bis 69999 in Deutschland, den Niederlanden und Belgien ab dem 30.7.1994 ergeben. 3. Hinsichtlich sich aus Ziffer 2. ergebender Zahlungsansprüche wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens übertragen wird. 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu 1) auferlegt. 5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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