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Oberlandesgericht Köln, 19 U 75/98

Datum:
14.04.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 75/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0414.19U75.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 19 U 75/98
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.03.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 O 82/97 - abgeändert und wie folgt neu ge-fasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 21.224,80 nebst 4 % Zinsen ab dem 09.03.1997 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges rewaco Trike, Fahrgestell-Nr............, zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Zug-um-Zug-Leistung in Annahmever-zug befindet. 3. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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