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Oberlandesgericht Köln, 19 U 105/99

Datum:
03.03.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 105/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0303.19U105.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 0 186/95
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.05.1999 - 21 0 186/95 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.982,88 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.01.1995 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 58 % der Klägerin und zu 42 % dem Beklagte auferlegt; von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 25 % und der Beklagte 75 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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