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Oberlandesgericht Köln, 17 U 46/99

Datum:
06.09.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 U 46/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0906.17U46.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 27 O 470/98
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. März 1999 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 0 470/98 – teilweise geändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.318,20 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 22. Dezember 1998 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin 13/100 und der Beklagte 87/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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