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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 96/00

Datum:
29.09.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 96/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0929.16WX96.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 1 T 179/2000 und 1 T 180/2000
 
Tenor:
Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen und des Beschwerdeführers wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Juni 2000 - 1 T 179/2000 und 1 T 180/2000 - insoweit aufgehoben, ... auch zum ... Betroffenen mit dem Aufgabenbereich "Umgangsrecht mit der Presse" bestellt worden ist. Dem Betroffenen und dem Beschwerdeführer Sven Henrich wird für das Verfahren der weiteren sofortigen Beschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt und ihnen insoweit Rechtsanwalt St. in B. im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet.
 
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