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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 93/00

Datum:
09.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 93/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0809.16WX93.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 3 T 288/99
 
Tenor:
Die weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers der Betroffenen gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 22.05.2000 - 3 T 288/99 - wird zurück-gewiesen. Die Beteiligte zu 1. hat dem Beteiligten zu 2. die in zweiter und dritter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
 
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