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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 87/00

Datum:
16.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 87/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0816.16WX87.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 137/96
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 03.02.2000 - 29 T 137/96 - aufgehoben, soweit hierin die sofortige Beschwerde des Antragstellers wegen der Anfechtungsanträge zu TOP 2, TOP 5 und TOP 9 der Eigentümerversammlung vom 06.04.1995 zurückgewiesen worden ist. Bezüglich des Rechtsmittels zu TOP 2 und TOP 5 der Versammlung vom 06.04.1995 wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen wird. Im übrigen wird die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 15.300,00 DM festgesetzt.
 
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