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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 58/00

Datum:
14.04.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 58/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0414.16WX58.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 226/99
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 7.3.2000 - 29 T 226/99 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 DM festgesetzt.
 
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