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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 45/00

Datum:
07.06.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 45/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0607.16WX45.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 168/99
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.01.2000 - 29 T 168/99 - wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 20.000,00 DM festgesetzt.
 
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