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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 29/2000

Datum:
25.02.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 29/2000
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0225.16WX29.2000.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 27/99
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.1.2000 - 29 T 27/99 - wird zurückgewiesen. Die Antragsgegner haben die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Geschäftswert für das Verfahren der Rechtsbeschwerde: 5.000 DM
 
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