Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 189/99

Datum:
28.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 189/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0128.16WX189.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 204/99
Schlagworte:
Bauliche Veränderung durch Installation einer Entlüftungsanlage am Küchenfenster
Normen:
WEG § 22 Abs. 1
Leitsätze:
Die Installation einer Entlüftungsanlage am Küchenfenster eines Gaststättenbetriebes, durch die die Wrasen und Dünste ins Freie abgeführt werden, stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Daß die Wohnungseigentümer über Jahre den Betrieb einer Gaststätte, die den Betrieb einer solchen Entlüftungsanlage nicht erfordert hatte, gestattet hatten, gibt dem Betreiber, der im Interesse der Wirtschaftlichkeit seinen Betrieb erweitern möchte, keinen Anspruch gegen die anderen Wohnungseigentümer, der Installation einer in diesem neuen Rahmen erforderlichen Entlüftungsanlage zuzustimmen.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller ge-gen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. November 1999 - 29 T 204/99 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank