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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 163/00

Datum:
28.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 163/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1228.16WX163.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 T 266/98
 
Tenor:
Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 19.10.2000 - 2 T 266/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Auf die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 2) wird unter gleichzeitiger Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Beteiligten zu 1) der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.10.1998 - 12 UR II 189/97 WEG - teilweise abgeändert und der Antrag der Beteiligten zu 1) insgesamt zurückgewiesen. Die Gerichtskosten aller drei Instanzen werden den Beteiligten zu 1) auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000,- DM festgesetzt.
 
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