Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 15/00

Datum:
09.02.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 15/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0209.16WX15.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 117/99
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.12.1999 - 29 T 117/99 - wird als unzulässig verworfen. Die Antragsteller haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen und den übrigen Beteiligten die in der dritten Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beläuft sich auf einen Wert bis 5.000,00 DM. Auf diesen Wert wird unter Abänderung der Wertfestsetzung des Landgerichts auch der Geschäftswert des Verfahrens der Erstbeschwerde festgesetzt. Für die erste Instanz wird unter Abänderung der Wertfestsetzung des Amtsgerichts der Geschäftswert auf 10.000,00 DM festgesetzt. Die Kostenentscheidung des Amtsgerichts wird dahingehend abgeändert, dass die Gerichtskosten erster Instanz den Antragstellern und den Antragsgegnern jeweils zur Hälfte auferlegt werden.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank