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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 123/00

Datum:
24.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 123/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1124.16WX123.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 244/99
 
Tenor:
Die weiteren sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1) - 4) gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 18.8.2000 - 8 T 244/99 - werden zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) bis 4) als Gesamtschuldner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 21.000,- DM festgesetzt.
 
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