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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 113/00

Datum:
15.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 113/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1215.16WX113.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 1 T 202/00
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4. wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.06.2000 - 1 T 202/00 - dahingehend abgeändert, dass der von dem Landgericht festgesetzte Betrag von 771,30 DM dem Beteiligten zu 3. bewilligt wird. Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Dem Beteiligten zu 3. sind im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandene Kosten aus der Landeskasse zu erstatten.
 
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