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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 25/2000

Datum:
21.02.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 25/2000
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0221.16WX25.2000.00
 
Normen:
BGB § 670;
Leitsätze:

Ausgleichsanspruch für verauslagte Hauslasten; Aufrechnungsverbot

BGB § 670 In der Zwei- Personen- WEG kann derjenige, der Hauslasten verauslagt hat, auch ohne ermächtigenden Beschluß der Eigentümerversammlung den anderen Miteigentümer unmittelbar auf Zahlung seines Anteils in Anspruch nehmen. Die Teilungserklärung kann für diesen Fall ein ausdrückliches Aufrechnungsverbot vorsehen.

16 Wx 25/00 29 T 198/99 - LG Köln - 6 II 1/98 - AG Wipperfürth -

OBERLANDESGERICHT KÖLN B E S C H L U S S

In der Wohnungseigentumssache

pp.

hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch seine Mitglieder Dr. Schuschke, Jennissen und Dr. Ahn-Roth

am 21.02.2000

-

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.01.2000 - 29 T 198/99 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 2.523,75 DM festgesetzt.

 
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