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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 12/2000

Datum:
19.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 12/2000
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0119.16WX12.2000.00
 
Schlagworte:
Weitere Beschwerde im Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung
Normen:
FGG § 56a Abs. 5
Leitsätze:

Auch wenn für die materiellrechtliche Festsetzung von Betreuervergütungen für Zeiträume bis zum 1.1. 1999 noch das alte Recht fortgilt, wenn Antrag und Entscheidung erst nach dem 1.1. 1999 liegen, so gilt für das Festsetzungsverfahren das formelle Recht zum Zeitpunkt der Entscheidung. Deshalb ist in solchen Fällen die weitere Beschwerde gem. § 56 Abs. 5 S. 2 FGG n. F. nur statthaft, wenn das Landgericht sie zuläßt.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die Beschwerde der Betroffenen vom 6.1.2000 gegen die Nichtzulassung der weiteren Beschwerde mit Beschluß des Landgerichts Köln vom 7.12.1999 - 1 T 399/99 - wird als unzulässig verworfen
 
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