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Oberlandesgericht Köln, 16 U 56/00

Datum:
04.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 56/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1204.16U56.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 113/00
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das 24.5.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 3 O 113/00 - teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.418,23 DM nebst 4% Zinsen seit dem 3.3.2000 zu zahlen. Die Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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