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Oberlandesgericht Köln, 16 U 43/99

Datum:
10.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 43/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0110.16U43.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 0 489/98
Schlagworte:
Indizien für die Kenntnis von einem Motorschaden
Normen:
BGB §§ 459, 463
Leitsätze:
Die Kenntnis vom hohen Ölverbrauch eines Kraftfahrzeugs ( hier: 1,5 l pro 1000 km bei einem älteren Modell der Luxusklasse ) ist allein kein sicheres Indiz für die positive Kenntnis von einem Motorschaden. Erst wenn weitere, konkret auf eine Schädigung hinweisende Umstände hinzutreten, ist auch der erhöhte Ölverbrauch ein wesentliches Indiz für einen Schadensfall.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 2. März 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 489/98 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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