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Oberlandesgericht Köln, 16 U 13/00

Datum:
04.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 13/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1204.16U13.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 0 353/99
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. Januar 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 353/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 937,66 Euro zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 87 %, die Beklagte 13 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 3/4, der Beklagten zu 1/4 zur Last. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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