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Oberlandesgericht Köln, 12 U 95/99

Datum:
27.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 95/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0127.12U95.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 85 O 32/98
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird das am 09.02.1999 verkündete Urteil der 5. Handelskammer des Landgerichts Köln ( AZ.: 85 O 32/98 ) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53.608,-- DM nebst 5% Zinsen seit dem 01.07.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen zu 57% der Beklagte und zu 43% der Kläger. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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