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Oberlandesgericht Köln, 11 U 84/00

Datum:
22.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 84/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1122.11U84.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 283/99
 
Tenor:
Die Berufung des Beklagten gegen das am 07.04.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 283/99 - wird zurückgewiesen. Das vorbezeichnete Urteil wird wegen der in zweiter Instanz erklärten teilweisen Klagerücknahme zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25.01.2000 zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 5 % und der Beklagte 95 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 4 % und dem Beklagten zu 96 % auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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