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Oberlandesgericht Köln, 11 U 75/00

Datum:
22.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 75/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1122.11U75.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 O 452/98
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.03.2000 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 452/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 452,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.08.1999 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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