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Oberlandesgericht Köln, 11 U 61/00

Datum:
15.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 61/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:1215.11U61.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 405/97
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.03.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 405/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird unter Abweisung der weiter gehenden Klage verurteilt, an den Kläger 45.027,79 DM nebst 4% Zinsen aus 41.137,49 DM seit dem 14.11.1997 und aus weiteren 3.890,00 DM seit dem 25.11.1998 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zu 25% und der Beklagten zu 75% zur Last mit Ausnahme der Kosten der in erster Instanz eingeholten Gutachten; diese hat die Beklagte in vollem Umfang zu tragen Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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