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Oberlandesgericht Köln, 11 U 216/99

Datum:
31.05.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 216/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0531.11U216.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 10 O 229/99
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.09.1999 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 229/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 9.690,33 DM nebst 4% Zinsen seit dem 13.01.1999 zu zahlen; die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 4/10 und die Beklagten zu 6/10 zu tragen. Die Kosten der Berufung fallen den Beklagten zur Last. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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