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Oberlandesgericht Köln, Ss 47/99 - 22 -

Datum:
17.02.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 47/99 - 22 -
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0217.SS47.99.22.00
 
Tenor:

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision zum Schuldspruch wird das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß die Verurteilung wegen versuchter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige entfällt.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

 
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