Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 9 U 119/98

Datum:
27.04.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 119/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0427.9U119.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 0 295/97
Schlagworte:
Versicherung Hausratversicherung Versicherungsart
Normen:
VERSICHERUNG; HAUSRATVERSICHERUNG; VERSICHERUNGSART; UMZUG; LEBENSMITTELPUNKT;
Leitsätze:
Ein für die Hausratversicherung relevanter Wohnungswechsel liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer seinen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung verlegt; ob der Hausrat ganz oder teilweise verlagert wird, ist nicht entscheidend.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.06.1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 295/97 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank