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Oberlandesgericht Köln, 7 U 149/98

Datum:
04.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 149/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0304.7U149.98.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Belegten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 18. Mai 1998 - 1 0 28/97 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gern. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen -

 
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