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Oberlandesgericht Köln, 6 U 96/99

Datum:
03.09.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 96/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0903.6U96.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 156/99
Schlagworte:
Selbstwiderlegung der Dringlichkeit
Normen:
UWG § 25
Leitsätze:
Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG ist widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger nach Kenntniserlangung vom - vermeintlichen - Wettbewerbsverstoß ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als 5 Wochen bis zur Antragstellung verstreichen lässt.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 10.06.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 156/99 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragstellerin. Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
 
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