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Oberlandesgericht Köln, 6 U 90/98

Datum:
04.01.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 90/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0104.6U90.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 29/98
Schlagworte:
Rahmenschalungen; Einschieben in eine fremde Serie
Normen:
UWG § 1
Leitsätze:
1. Das Verhalten eines Wettbewerbers erweist sich unter dem Aspekt des Einschiebens in eine fremde Serie nur dann als sittenwidrig, wenn er Produkte anbietet und in den Verkehr bringt, die sich als Ergänzung von Erzeugnissen andienen, die nach ichrer Zweckbestimmung von vornherein auf einen fortgesetzten Bedarf gleichartiger Gegenstände angelegt sind, so dass der volle Markterfolg erst hierüber erreicht wird. Dem Ausgangsprodukt muss das Bedürfnis nach Erweiterung und Vervollständigung durch Ergänzungsgegenstände immanent sein. 2. Auch bei (technischer) Kompatibilität im Baugewerbe eingesetzter Rahmenschalungssysteme zweier konkurrierender Anbieter greift die Argumentationsfigur des Einschiebens in eine fremde Serie nicht, weil bei Systemen dieser Art die Erwerber (Bauunternehmer) ihren Bedarf grundsätzlich bereits beim Ersterwerb - sei es bei der betrieblichen Grundausstattung, sei es bei projektbezogener Anschaffung - voll decken und sich alsdann allenfalls noch akzidentieller Zusatzbedarf einzustellen pflegt, der für eine Bejahung des unlauteren Einschiebens in eine fremde Serie nicht ausreicht. 3. Zur Frage der vermeidbaren betrieblichen Herkunftstäuschung beim Angebot von Schalungssystemen.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 19. März 1998 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -81 O 29/98- wie folgt abgeändert: Die einstweilige Verfügung (Beschluß) des Landgerichts Köln vom 26. November 1997 -31 O 972/97- wird unter gleichzeitiger Zurückweisung des auf ihren Erlaß ge- richteten Antrags vom 24. November 1997 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
 
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