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Oberlandesgericht Köln, 6 U 75/98

Datum:
11.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 75/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0611.6U75.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 41 O 173/97
Schlagworte:
Schadensersatz wegen diskriminierenden Rundschreibens; entgangener Rabatt
Normen:
UWG § 1; BGB § 252
Leitsätze:
1. Ein Wettbewerber, der Schadensersatz wegen ihm entgangener Sonderrabatte seitens eines Dritten als Folge eines auf ihn bezogenen diskriminierenden Rundschreibens (hier: eines Verbandes) mit Erfolg geltend machen will, ist gehalten, eine nachvollziehbare Darstellung des Verlaufs und des Ergebnisses eben dieser Rabattverhandlungen zu liefern. Die bloße Behauptung, es habe eine feste Zusage gegeben, reicht nicht aus und erlaubt keine Beweiserhebungen. Das gilt insbesondere, wenn der angebliche Rabattgewährer selbst in einem Schreiben angibt, eine Rabattgewährung sei "seinerzeit in Aussicht gestellt" worden. 2. Ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Rabatte kann auch dann begründet sein, wenn die entsprechende Vereinbarung zwar noch nicht abschließend ausgehandelt gewesen ist, ohne das haftungsbegründende Ereignis nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge aber zustande gekommen wäre (hypothetischer Kausalverlauf); auch insoweit obliegt dem Kläger, den Gang der Verhandlungen bis zum endgültigen Abbruch der Gespräche dezidiert darzulegen.
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:
Das Versäumnisurteil des Senats vom 18.12.1998 (6 U 75/98) wird aufrechterhalten. Der Klägerin werden die durch den Einspruch entstandenen weiteren Kosten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung aus dem Ver-säumnisurteil und diesem Endurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann jeweils auch durch Beibringung der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Groß-bank, Volksbank oder Sparkasse erbracht werden.
 
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