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Oberlandesgericht Köln, 6 U 37/99

Datum:
23.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 37/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0623.6U37.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 183/98
Schlagworte:
Autoversteigerung
Normen:
UWG § 1
Leitsätze:
Die Werbung eines Autohändlers für den Absatz von Gebrauchtfahrzeugen mit der Ankündigung wöchentlich erfolgender Preisreduzierungen: "AUTOVERSTEIGERUNG. Dieses Auto kommt unter den "Hammer". In jeder Woche, in der das Auto nicht verkauft wird, fällt der Preis um 300,-- DM..." verstößt auf Grund der darin enthaltenen Kombination aleatorischer Elemente mit solchen der Wertreklame gegen die guten Sitten im Wettbewerb.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
1.) Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 8. Januar 1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 81 O 183/98 - wird zurückgewiesen. 2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
 
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