Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 156/98

Datum:
19.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 156/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0319.6U156.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 43 O 101/98
Schlagworte:
Mindesthaltbarkeitsdatum bei Faßbier
Normen:
UWG §§ 13, 1, 3; LMBG § 6; LMKV §§ 3, 7
Leitsätze:
Verkauft ein Getränkegroßmarkt Faßbier in Fässern von mehr als fünf Litern Inhalt ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums, verstößt er gegen Vorschriften des LMBG und der LMKV; darin liegt zugleich ein Verstoß gegen § 1 UWG. Ein solches Verhalten ist geeignet, den Wettbewerb auf dem einschlägigen Markt wesentlich zu beeinträchtigen.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 10.11.1998 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 101/98 - geändert. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Aachen vom 04.09.1998 - 43 O 101/98 - wird unter Zurückweisung des gegen sie gerichteten Widerspruches bestätigt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank