Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 151/99

Datum:
30.12.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 151/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1230.6U151.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 277/99
 
Tenor:
1.) Auf die Berufung der Antragstellerinnen wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 4.8.1999 - 28 O 277/99 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefaßt: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.000 DM, ersatzweise von Ord-nungs-haft oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten untersagt, mit Dritten Verträge über Vergütungen für einen elektronischen Pressespiegel abzuschließen, wie dies beispielhaft aus dem Vertragstext ersichtlich ist, der auf den nachfolgenden Seiten 3-7 dieses Urteils in Kopie wiedergegeben ist, und/oder von der G., S. & Co oHG und/oder von Dritten Vergütungen für elektronische Pressespiegel einzuziehen und/oder einziehen zu lassen, jeweils soweit von § 49 Abs.1 UrhG erfasste Artikel aus den Verlagsobjekten D. W., W. a. S., S. Zeitung und/oder H. betroffen sind. 2.) Die Kosten des Verfahrens auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beider Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank