Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 128/98

Datum:
23.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 128/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0623.6U128.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 333/98
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.09.1998 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -31 O 333/98- wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Unterlassungsausspruch gegen Sicher- heitsleistung in Höhe von 450.000.- DM, diejenige aus der Verurteilung zur Auskunftserteilung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 30.000.- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in jeweils derselben Höhe erbringt. Die Vollstreckung des Kostenausspruches dürfen die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000.- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in eben dieser Höhe leistet. Den Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu stellenden Sicherheiten jeweils in Form der unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen schriftlichen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen. Die mit diesem Urteil für die Beklagten verbundene Beschwer wird auf 500.000.- DM festgesetzt.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank