Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 113/98

Datum:
07.05.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 113/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0507.6U113.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 0 262/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.07.1998 verkündete Urteil der 31. Zivil-kammer des Landgerichts Köln - 31 0 262/98 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicher-eitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische, unbefristete und unbe-dingte Bürgschaft eines in der Bundesrepu-lik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank