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Oberlandesgericht Köln, 5 U 21/99

Datum:
02.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 21/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0602.5U21.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 290/98
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5.11.1998 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 290/98 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,-- DM zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 70 % und die Beklagte 30 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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