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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 237/98

Datum:
22.02.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 237/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0222.4UF237.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 41 F 61/96 VA
 
Tenor:

I.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15. Oktober 1998 - 41 F 61/96 VA - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

1)

Zu Lasten der für die Antragstellerin beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein Westfalen unter Vers. Nr. bestehenden Versorgungsanwartschaften werden auf dem Konto Nr. des Antragsgegners bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Rentenanwartschaften in Höhe von 720,61 DM, bezogen auf den 31. März 1996 begründet.

2)

Der Monatsbetrag der zu begründenden Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

II.

Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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