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Oberlandesgericht Köln, 3 U 46/99

Datum:
03.12.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 46/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1203.3U46.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 281/97
Schlagworte:
Übertragung Einzelrichter
Normen:
ZPO § 348 ABS. 3
Leitsätze:
Im frühen ersten Termin ist die Übertragung auf den Einzelrichter grundsätzlich zulässig. Eine Anwendung des § 348 Abs. 3 ZPO auf den frühen ersten Termin ist nur geboten, wenn dieser umfassend vorbereitet und mit einer Beweisaufnahme durchgeführt wurde, oder aber auch, wenn die Sache zur Endentscheidung reif ist.
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Februar 1999 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 281/97 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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