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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 335/99

Datum:
25.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 335/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0625.2WS335.99.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die durch Urteil des Amtsgerichts vom 10. November 1993 erfolgte Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten zur Bewährung zu widerrufen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

 
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