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Oberlandesgericht Köln, 27 WF 91/99

Datum:
09.08.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 WF 91/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0809.27WF91.99.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 32 F 480/98
 
Tenor:
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Amtsgerichts Siegburg vom 19.4.1999 - 32 F 480/98 - wird als unzulässig verworfen. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Amtsgerichts Siegburg vom 10.11.1998 - 32 F 480/98 -, soweit der Beschwerde nicht durch den Beschluß vom 7.6.1999 abgeholfen worden ist, dahin abgeändert, daß dem Antragsgegner ratenfreie Prozeßkostenhilfe gewährt wird. Die Kosten der Beschwerde gegen den Beschluß vom 19.4.1999 trägt der Antragsgegner.
 
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