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Oberlandesgericht Köln, 27 U 61/98

Datum:
21.04.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 61/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0421.27U61.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 27 O 513/97
Schlagworte:
Gewährleistungsausschluss Kauf gebraucht Auto Pkw
Normen:
BGB §§ 459 ff
Leitsätze:
Die Klausel " ... kauft ... folgendes Fahrzeug gebraucht wie besehen" in einem Kfz-Kaufvertrag kann unter besonderen Umständen als Ausschluss der Gewährleistung nicht nur für sichtbare, sondern auch für verborgene Mängel in Form von Verschleißerscheinungen ausgelegt werden.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.9.1998 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 0 513/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 23.384,65 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21.4.1998 zu zahlen; im übrigen wird die Widerklage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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