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Oberlandesgericht Köln, 27 UF 187/99

Datum:
22.11.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 UF 187/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1122.27UF187.99.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 32 F 148/98
 
Tenor:
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das am 9.7.1999 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg - 32 F 148/98 - im Ausspruch zum Sorgerecht teilweise wie folgt abgeändert: Die elterliche Sorge für den Sohn S. der Parteien, geb. 28.8.1986, steht beiden Parteien gemeinsam zu. Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
 
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