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Oberlandesgericht Köln, 25 WF 73/99

Datum:
05.05.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 WF 73/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0505.25WF73.99.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 9 F 59/93 (PKH)
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19. Juni 1998 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 27. Oktober 1997 - 9 F 59/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß klarstellend der Beschlußtenor des angefochtenen Beschlusses wie folgt gefaßt wird:

Die Prozeßkostenbewilligungsbeschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 29.03.1994 und 18.03.1997 - 9 F 59/93 (PKH) - werden dahin abgeändert, daß nunmehr Zahlungen aus dem Vermögen der Antragsgegnerin zu erfolgen haben.

 
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