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Oberlandesgericht Köln, 24 U 18/99

Datum:
24.08.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 18/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0824.24U18.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 293/98
 
Tenor:
Die Berufung gegen das am 11.01.1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 293/98 - wird zurückgewiesen. Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - in Höhe von 12.000,-- DM abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
 
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