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Oberlandesgericht Köln, 24 U 141/98

Datum:
20.04.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 141/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0420.24U141.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 O 174/98
 
Tenor:
Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.8.1998 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Aktz. 16 0 174/98 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 28.500,- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaften einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
 
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