Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 22 U 15/99

Datum:
15.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 15/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0615.22U15.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 7 0 319/98
Normen:
BGB §§ 459, 462, 463, 476
Leitsätze:
Wer als Werksangehöriger einen sog. Jahreswagen verkauft, hat den Käufer über Karosseriearbeiten zur Behebung eines bei der Fertigung aufgetretenen Mangels (hier: fehlerhafte Spaltmaße der Karosserie) aufzuklären.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 3.12.1998 - 7 0 319/98 - abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefaßt: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.911,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8.8.1998 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Rückübereignung des Pkw VW-Passat Typ B 5, pol. Kennzeichen ......., Fahrgestell-Nr. ................. 2. Es wird festgestellt, daß sich der Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs VW-Passat ........in Annahmeverzug befindet. 3. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 1/20, der Beklagte zu 19/20. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/5, der Beklagte zu 4/5. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank