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Oberlandesgericht Köln, 20 U 120/98

Datum:
19.02.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 120/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0219.20U120.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 15 O 462/97
Schlagworte:
Auslegung Ratenzahlungsvergleich
Normen:
BGB §§ 779, 157
Leitsätze:
Verpflichtet sich der Schuldner im Rahmen eines Vergleichs, zur ratenweisen Erfüllung einer Zahlungsforderung, kann er den klageweise geltend gemachten Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber jedenfalls dann nicht mit anderweitigen, im Vergleich ausdrücklich offen gebliebenen Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderungen dem Grunde und der Höhe nach streitig sind.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21 April 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 462/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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